Zulassung

1. Die Zulassung zu dem Masterstudiengang erfolgt auf der Grundlage der allgemeinen Voraussetzungen des § 58 des Gesetzes über die Hochschulen und Berufsakademien in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG).
 
2. Die Zulassung an der Evangelischen Fachhochschule Freiburg ist zusätzlich abhängig von der Entrichtung einer Verwaltungs- und Sozialgebühr sowie der vertraglich vereinbarten Studienentgelte. Über die Zahlung der Studienentgelte für die Teilnahme an dem Masterstudiengang ist mit der bzw. dem Studierenden eine schriftliche privatrechtliche Vereinbarung zu treffen.

3. Das Nähere über das Zulassungsverfahren regelt die Evangelische Fachhochschule Freiburg in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZIO) vom 11. April 2005,  in der Fassung der Änderungen vom 2. Juli 2007.

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