Master-Studiengänge
Der Master ist ein zweiter berufsqualifizierender Abschluss nach weiteren 1-2 Jahren (60-120 ECTS). Vorausgesetzt werden ein erster berufsqualifizierender Abschluss und ggf. weitere von der Hochschule definierte Zulassungskriterien. Masterstudiengänge werden konsekutiv, nicht-konsekutiv oder weiterbildend (berufsbegleitend) studiert.
- Konsekutiv: BA und MA bauen inhaltlich aufeinander auf als fachliche Fortführung oder als Vertiefung oder als fächerübergreifende Erweiterung.
- Nicht-konsekutiv: MA baut nicht inhaltlich auf dem vorangehenden BA-Studiengang auf.
- Weiterbildend: MA setzt nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr voraus. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen anwendungsorientierten und forschungsorientierten Masterstudiengängen.
Der Master ermöglicht z.B. eine wissenschaftliche Tätigkeit und ist in Berufsfeldern angesiedelt, die eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung erfordern (höherer Dienst). Der Master berechtigt grundsätzlich zur Aufnahme eines Promotionsvorhabens.
