Zulassung
Die Zulassung erfolgt auf der Grundlage der allgemeinen Voraussetzungen des § 58 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Baden-Württemberg (LHG – Landeshochschulgesetz vom 01. Januar 2005).
Zulassungsvoraussetzungen:
- Überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder eines anderen einschlägigen, berufsqualifizierenden Hochschulstudiums.
- Mindestens 3-jährige Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss zum Zeitpunkt der Zulassung zum Studiengang.
- Verantwortungs- und Leitungserfahrung in der Sozialen Arbeit bzw. ein begründetes Interesse an einer Tätigkeit auf dieser Handlungsebene.
Die Zulassung an der Evangelischen Fachhochschule Freiburg ist zusätzlich abhängig von der Entrichtung einer Verwaltungs- und Sozialgebühr sowie der vertraglich vereinbarten Studienentgelte. Über die Zahlung der Studienentgelte für die Teilnahme an den Master-Studiengängen ist mit dem/der Studierenden eine schriftliche privatrechtliche Vereinbarung zu treffen.
Pro Studienjahr werden 25 Studienplätze angeboten. Über die Auswahl entscheidet der Zulassungsausschuss.
Bewerbungsverfahren:
Bitte senden Sie uns:
- eine kurze Begründung (formlos), warum Sie sich für diesen Studiengang bewerben
- Ihren Lebenslauf mit Lichtbild (das Lichtbild wird benötigt zur Erstellung Ihrer Studierendenausweise. Daher sollte es nicht aufgeklebt sein und - sofern es sich um eine Grafikdatei handlelt - eine hohe Auflösung haben).
- amtlich beglaubigte Zeugniskopien des einschlägigen berufsbefähigenden Hochschulabschlusses.
- Nachweise über das Erfüllen der sonstigen Studienvoraussetzungen (3-jährige Berufstätigkeit nach dem Hochschulabschluss) bzw. der bereits erbrachten Studienteilleistungen (Module).
- Studienzeiten und Prüfungsleistungen bzw. die entsprechenden Credit Points, aus anderen Studiengängen können angerechnet werden, soweit die für die jeweiligen Module geforderten Leistungen adäquat nachgewiesen werden. Die Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des vorliegenden Studienganges im wesentlichen entsprechen. Über die Anrechung entscheidet auf Antrag der Prüfungsausschuss.
- Ausländische StudienplatzbewerberInnen mit ausländischem Zeugnis werden gebeten, sich zuerst an das Ausländer-Studienkolleg, Braunegger Str. 55, 78462 Konstanz, zu wenden. Dort wird Ihre Abschlussnote in das deutsche Notensystem umgerechnet. Dieser Nachweis und der Nachweis über die bestandene deutsche Sprachprüfung muss mit der Bewerbung vorgelegt werden.
Ausländer mit deutschem Schulabschluss werden deutschen Bewerbern gleichgestellt.
