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Bewerbungsverfahren für die grundständigen Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit, Religionspädagogik und Pädagogik der Frühen Kindheit

Frau Weber steht Ihnen gerne per Email oder telefonisch (0761) 4 78 12-29 für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Die Sprechzeiten sind:
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

  • Bewerbungsschluss für den Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik ist der 15. Juni jeden Jahres.
    Die Zulassungsbescheide ergehen, nach erfolgter Zulassung, von Mitte Juli bis Ende August.
  • Der Abgabetermin für die Bewerbung im Fachbereich Religionspädagogik/Gemeindediakonie ist immer der 15. August des jeweiligen Jahres.
  • Spezielle Studienberatungstermine können auch mit den Dekanen der Fachbereiche über das zuständige Bewerbungsamt vereinbart werden.
  • Studienbeginn beider Studiengänge ist jeweils zum Wintersemester (Vorlesungsbeginn: erste Oktoberwoche).

 

Gebühren

Bei einer Bewerbung für die Studiengänge Soziale Arbeit, Religionspädagogik und Pädagogik der Frühen Kindheit ist vor der Bewerbung eine Gebühr von 20 € auf das Konto der EFH-Freiburg mit dem Vermerk "Bewerbungsgebühr für (Name, Vorname)" zu überweisen und der bankbestätigte Überweisungsdurchschlag ist unbedingt der Bewerbung beizufügen.
Bewerbungen ohne Zahlungsnachweis können nicht bearbeitet werden!
Konto-Nr. 24001130, BLZ 680 900 00 Volksbank Freiburg

Bei der Erstimmatrikulation ist eine Zahlung in Höhe von 682,00 € fällig. In diesem Betrag ist enthalten; die einmalige Verwaltungs- und Sozialgebühr von 140,00 €, der Mítgliedsbeitrag des Studentenwerks Freiburg für das 1. Theoriesemester von 32,00 €, für den Studierendenausweis mit Chipkartenfunktion 10,00 € und die Studiengebühren in Höhe von 500,00 € für das erste Semester.
Nach Annahme des Studienplatzes und ggf. späterer Rückgabe, kann die einmalige Verwaltungsgebühr von 140,00 € grundsätzlich nicht zurückerstattet werden.

Förderung nach BAföG: Beratung durch das
Studentenwerk: Schreiberstr. 12 - 16, 79098 Freiburg,
Telefon: 0761-2101-1  Link zum Studentenwerk

Zur Zeit werden 6 Theorie- und 1 Praxissemester gefördert.

Zulassungsvoraussetzungen zum Studium an der EFH Freiburg

Zum Studium kann zugelassen werden,

  • wer die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife über besondere Bildungswege, gemäß Beschluss der KMK vom 18.9.1981, erworben hat.
  • oder die letzte Klasse einer Fachoberschule erfolgreich abgeschlossen hat
  • oder den Nachweis einer gleichwertigen Vorbildung erbringt, die Gleichwertigkeit wird vom Oberschulamt Stuttgart festgestellt (auf Antrag).
  • die Eignungsprüfung für besonders qualifizierte Berufstätige bestanden hat. Zuständig sind die Oberschulämter des Bezirks, in dem der/die Bewerber/in wohnt bzw. die Arbeitsstelle hat.

Ausländische StudienplatzbewerberInnen mit ausländischem Zeugnis werden gebeten, sich zuerst an das Ausländer-Studienkolleg, Braunegger Str. 55, 78462 Konstanz, zu wenden. Dort wird der
Bildungsabschluss auf Gleichwertigkeit mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung geprüft, mit der Durchschnittsnote nach deutscher Deutung. Dieser Nachweis und der Nachweis über die
bestandene deutsche Sprachprüfung muss mit der Bewerbung vorgelegt werden.
Ausländer mit deutschem Schulabschluss werden deutschen Bewerbern gleichgestellt.

Auswahlverfahren

Solange die Zahl der Bewerber/innen höher ist als die der vorhandenen Studienplätze, regelt die Zulassungsordnung der Fachhochschule den Zugang.  Das Auswahlverfahren basiert auf einem Punktesystem.  Es werden berücksichtigt:

  • Durchschnittsnote des Fachhochschulreife- oder Abiturzeugnisses
  • Zusatzpunkte für das Abitur
  • abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung
  • Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf
  • einjährige bzw. mehrjährige Vollzeittätigkeit und ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen oder kirchlichen Bereich
  • Bundeswehr, Zivildienst
  • Freiwilliges Soziales Jahr und Praktika
  • als Nachteilsausgleich:
    Kindererziehungszeiten (mind. 1 Jahr)
    Pflege von Angehörigen (mind. 3 Jahre),
    Menschen mit Behinderung oder schwerer Krankheit (Antrag mit ärztlichem Attest bis 15.6.), Menschen mit Migrationshintergrund

Informationen zu den Studiengängen Soziale Arbeit, Religionspädagogik,

Pädagogik der Frühen Kindheit

Zur Online-Bewerbung
(nur möglich im Bewerbungszeitraum vom 1. September bis 15. Juni/SA, 15 Juli/PFK, 15.August/RP)




© Evangelische Fachhochschule Freiburg, Bugginger Strasse 38, D-79114 Freiburg, Phone: +49-761-47812-0, Fax: +49-761-47812-30,
www.efh-freiburg.de | | Impressum Letzte Änderung: 01.12.2008
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